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Sanieren 2026: Wärmepumpen werden bei der Förderung ab 1. Januar 2026 beim Thema Schall deutlich strenger bewertet

Wer 2026 eine Sanierung mit neuer Wärmepumpe plant und dafür eine Förderung nutzen möchte, muss bei Luft Wasser Wärmepumpen stärker auf die Geräuschemissionen des Außengeräts achten.

Hintergrund ist eine festgelegte technische Mindestanforderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude: Ab dem 1. Januar 2026 werden Luft Wasser Wärmepumpen im BEG Programm nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU Ökodesign Vorgaben liegen. Bis Ende 2025 reichte dafür eine Unterschreitung um 5 dB. Die EU Referenz, auf die sich die Fördervorgabe bezieht, ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 813/2013. Die Förderlogik knüpft damit nicht an einen frei gewählten Herstellerwert an, sondern an definierte EU Grenzwerte, die je nach Gerätekategorie und Leistungsbereich unterschiedlich ausfallen können. Wichtig ist dabei der Zeitpunkt der Installation: Nach der Darstellung des Bundesverbands Wärmepumpe gilt die strengere Anforderung für alle geförderten Wärmepumpen, die ab 2026 neu installiert werden, unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wurde. Damit ist die Förderfähigkeit ab 2026 unmittelbar an das eingebaute Gerät und dessen nachgewiesene Geräuschemission gekoppelt.

Diese Änderung ist eine Fördervoraussetzung. Sie entscheidet darüber, ob ein Gerät im Rahmen der BEG Förderung bezuschusst werden kann. Anlagen ohne Förderung sind von dieser Förderregel nicht betroffen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist außerdem relevant, über welchen Weg die Förderung läuft. Die Heizungsförderung für Privatpersonen im Bestand wird als Produkt der KfW geführt, unter anderem mit dem Zuschussprogramm 458, das sich an Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude richtet. Parallel gibt es bei der BEG weiterhin Einzelmaßnahmen, die über das BAFA abgebildet werden, etwa im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen Übersicht.