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Maklerprovision in Baden-Württemberg – was Käufer und Verkäufer 2025 wissen sollten

Wer in Baden-Württemberg eine Immobilie kauft oder verkauft, trifft früher oder später auf das Thema Maklerprovision. Gerade in Regionen wie Wangen im Allgäu, rund um den Bodensee und in Oberschwaben spielen die Maklergebühren eine wichtige Rolle bei der Planung der gesamten Kaufnebenkosten.

Viele Eigentümer und Kaufinteressenten fragen sich, wie hoch die Maklerprovision in Baden-Württemberg ist, wer sie bezahlt und welche gesetzlichen Regeln seit der Reform im Jahr 2020 gelten. Reidelshöfer Immobilien mit Sitz in Wangen im Allgäu begleitet Eigentümer und Käufer in der Region Bodensee/Allgäu/Oberschwaben und sorgt dafür, dass die Frage der Maklerprovision von Anfang an transparent geklärt ist. Das hilft, die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs realistisch einzuschätzen und spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Was bedeutet Maklerprovision überhaupt?

Die Maklerprovision, häufig auch Maklercourtage oder Maklergebühr genannt, ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine erfolgreiche Vermittlung erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz vom notariell vereinbarten Kaufpreis berechnet und erst fällig, wenn der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Gesetzlich ist die Höhe der Maklerprovision nicht festgeschrieben, sie hat sich aber bundesweit auf bestimmte übliche Sätze eingependelt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Maklerprovision beim Kauf und dem sogenannten Bestellerprinzip bei Mietwohnungen. Beim Kauf von Wohnimmobilien gibt es kein klassisches Bestellerprinzip, sondern eigene Regeln zur Verteilung der Maklerkosten, die seit Ende 2020 gelten.

Neue gesetzliche Regeln seit dem 23.12.2020

Mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, das am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, wurden die Spielregeln bundesweit verändert. Ziel des Gesetzes war es, private Käufer von Wohnimmobilien zu entlasten und eine gerechtere Verteilung der Maklercourtage zu erreichen. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Beauftragt der Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses einen Makler und kommt es zu einem Verkauf an einen privaten Käufer, muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen. Die Maklerkosten dürfen nicht mehr einseitig auf den Käufer abgewälzt werden, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist. Käufer zahlen in diesen Fällen maximal fünfzig Prozent der Provision. Die Neuregelung gilt nur für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, bei denen auf Käuferseite ein Verbraucher beteiligt ist. Mehrfamilienhäuser, reine Anlageobjekte, Gewerbeimmobilien oder Grundstücke können anders behandelt werden, hier bleibt mehr Spielraum für individuelle Vereinbarungen.

Unterschied zum Bestellerprinzip bei Mietwohnungen

Viele verwechseln die Regelung zur Maklerprovision beim Kauf mit dem Bestellerprinzip bei Mietwohnungen. Dieses gilt seit 2015 und besagt, dass bei der Wohnraumvermietung derjenige die Maklergebühr bezahlt, der den Makler beauftragt hat – in der Praxis meist der Vermieter. Beim Immobilienkauf gibt es kein reines Bestellerprinzip. Stattdessen sorgt das Gesetz von 2020 dafür, dass Käufer maximal die Hälfte der Courtage zahlen müssen, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist.

Übliche Höhe der Maklerprovision in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg liegt die übliche Maklerprovision beim Immobilienkauf bei insgesamt 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Dieser Satz entspricht in etwa der Obergrenze dessen, was bundesweit üblich ist. Wird der Maklervertrag mit Käufer und Verkäufer geschlossen, teilen sich beide Parteien diese Gesamtprovision in der Regel hälftig. Das bedeutet: Verkäufer und Käufer zahlen jeweils 3,57 Prozent des Kaufpreises. Ein Beispiel: Wird ein Einfamilienhaus in Wangen im Allgäu für 500.000 Euro verkauft, beträgt die Gesamtprovision bei 7,14 Prozent 35.700 Euro. Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 17.850 Euro. In der Praxis können einzelne Maklerbüros leicht abweichende Sätze vereinbaren, die Größenordnung bewegt sich aber meist in diesem Rahmen.

Vergleich der Maklerprovision nach Bundesländern

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die üblichen Maklerprovisionssätze inklusive Mehrwertsteuer in ausgewählten Bundesländern darstellen. Die Werte sind Richtgrößen aus aktuellen Marktübersichten verschiedener Anbieter und Finanzportale.

BundeslandÜbliche GesamtprovisionAnteil VerkäuferAnteil Käufer
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %3,57 %
Bayern7,14 %3,57 %3,57 %
Berlin7,14 %3,57 %3,57 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %3,57 %
Hamburg6,25 %3,12 %3,12 %
Bremen5,95 %2,98 %2,98 %
Hessen5,95–7,14 %2,98–3,57 %2,98–3,57 %
Niedersachsen5,95–7,14 %2,98–3,57 %2,98–3,57 %

Die Tabelle macht deutlich, dass Baden-Württemberg mit 7,14 Prozent im oberen Bereich der in Deutschland üblichen Provisionssätze liegt. Für Käufer und Verkäufer in Wangen im Allgäu und der Region ist es deshalb besonders wichtig, die Maklerprovision frühzeitig in die Kalkulation der Kaufnebenkosten einzubeziehen.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

Seit der Reform 2020 gilt: Wenn der Makler für beide Seiten tätig ist und sowohl Verkäufer als auch Käufer mit ihm einen Vertrag schließen, müssen die Maklerkosten hälftig geteilt werden. Käufer zahlen maximal fünfzig Prozent der Provision und nur dann, wenn auch der Verkäufer einen wirksamen Provisionsanspruch gegenüber dem Makler hat. In Baden-Württemberg ist es üblich, dass Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 Prozent zahlen. Reidelshöfer Immobilien in Wangen im Allgäu legt diese Aufteilung transparent offen und bespricht sie mit beiden Parteien bereits vor Beginn der Vermarktung. So wissen alle Beteiligten, mit welchen Kosten sie rechnen müssen.

Sonderfälle und Ausnahmen

Das Gesetz lässt bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten zu. Beauftragt ausschließlich der Verkäufer den Makler und schließt der Käufer keinen Maklervertrag, kann vereinbart werden, dass der Verkäufer die Provision vollständig übernimmt. Eine einseitige Belastung nur des Käufers ist dagegen nicht zulässig, wenn der Makler auch für den Verkäufer tätig ist. Bei Mehrfamilienhäusern, reinen Anlageobjekten, Grundstücken oder Gewerbeimmobilien gelten die speziellen Regeln zur hälftigen Verteilung nicht. Hier können andere Vereinbarungen getroffen werden. In der Praxis orientieren sich viele Makler in Baden-Württemberg aber auch in diesen Fällen an den bekannten Sätzen und suchen nach einer fairen, nachvollziehbaren Lösung für beide Seiten.

Maklerprovision und Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg

Neben der Maklerprovision spielen weitere Kaufnebenkosten eine Rolle, etwa Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten. In Baden-Württemberg liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5 Prozent des Kaufpreises. Zusammen mit Notar- und Grundbuchkosten von grob 1,5 bis 2 Prozent und der Maklerprovision ergibt sich schnell ein Nebenkostenanteil von rund zehn bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises. Wer beispielsweise in Wangen im Allgäu ein Haus für 500.000 Euro kauft, sollte überschlägig mit 25.000 Euro Grunderwerbsteuer, etwa 8.000 bis 10.000 Euro für Notar und Grundbuch sowie rund 17.850 Euro Maklerprovision auf Käuferseite rechnen. In Summe kommen damit gut fünfzig bis fünfundfünfzigtausend Euro an Nebenkosten zusammen. Solche Rechenbeispiele zeigt Reidelshöfer Immobilien seinen Kunden frühzeitig, damit die Finanzierung sauber geplant werden kann.

Maklerprovision in Wangen im Allgäu und der Region Bodensee/Allgäu/Oberschwaben

In Wangen im Allgäu, im weiteren Allgäu und am Bodensee orientieren sich die Provisionssätze an den landesüblichen Werten. Der typische Satz von 7,14 Prozent, geteilt in 3,57 Prozent für Käufer und Verkäufer, bildet in der Praxis die Grundlage für viele Immobiliengeschäfte. Reidelshöfer Immobilien legt großen Wert darauf, die Maklerprovision transparent zu erläutern und in einen klaren Leistungsrahmen zu stellen. Eigentümer in Wangen, Ravensburg, Lindau oder in den kleineren Gemeinden rund um die Allgäuer und Oberschwäbische Hochebene erhalten eine detaillierte Aufstellung, welche Leistungen mit der Provision abgedeckt sind – von der Immobilienbewertung über die professionelle Vermarktung bis zur Begleitung beim Notartermin.

Für Käufer in der Region ist es hilfreich, einen lokalen Ansprechpartner zu haben, der sowohl das Preisniveau in Wangen im Allgäu als auch die Unterschiede zu Lagen am Bodensee oder in Oberschwaben kennt. So lässt sich die Frage, ob ein Kaufpreis inklusive Maklerprovision angemessen ist, deutlich besser einordnen.

 

 

 

FAQ: Häufige Fragen zur Maklerprovision in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg liegt die übliche Maklerprovision beim Immobilienkauf bei insgesamt 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer diesen Betrag und zahlen jeweils 3,57 Prozent. Vereinbarungen können im Detail abweichen, die meisten Makler bewegen sich aber in diesem Rahmen.

Seit dem 23.12.2020 gilt für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer: Wenn der Makler für beide Seiten tätig ist, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig. Der Käufer zahlt maximal fünfzig Prozent, der Verkäufer mindestens die andere Hälfte. In Baden-Württemberg bedeutet das meist 3,57 Prozent für jede Seite.

Nein. Das klassische Bestellerprinzip gilt nur bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Beim Kauf von Wohnimmobilien gibt es ein eigenes Provisionsgesetz, das seit Ende 2020 regelt, dass die Courtage in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird, wenn der Makler für beide tätig ist.

Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist. Grundlage ist der abgeschlossene Maklervertrag und der sogenannte Nachweis oder die Vermittlung des Kaufvertrags durch den Makler. In der Praxis wird die Courtage üblicherweise nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.

Für Eigennutzer ist die Maklerprovision beim Immobilienkauf in der Regel nicht als Werbungskosten absetzbar. Bei vermieteten Immobilien kann die Courtage dagegen häufig als Anschaffungsnebenkosten steuerlich berücksichtigt werden. Wie genau das im Einzelfall aussieht, sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.